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Schuld

Im Gegensatz zum "Unrecht" versteht man unter der Schuld die persönliche Vorwerfbarkeit. Hier steht der individuelle Täter – und nicht, wie beim Unrecht, die Tat – im Mittelpunkt der Betrachtung. Dabei geht das Menschenbild unseres Grundgesetzes grundsätzliche von der Willensfreiheit eines jeden Menschen aus (Indeterminismus). Jeder Mensch könne frei wählen, ob er sich für das Recht oder für das Unrecht entscheidet. Gegenstand des Schuldvorwurfes ist dabei immer die konkrete Tat, die durch den Gesinnungsunwert gekennzeichnet ist. Eine lediglich rechtsfeindliche Gesinnung, die sich nicht in einer konkreten Tat widerspiegelt, ist straflos.

Strafrecht · Definitionen

Es schuldet grundsätzlich der handelnde Ehegatte. Es schuldet auch der nichthandelnde Ehegatte, wenn es sich um eine Gesamtgutsverbindlichkeit handelt. Dabei stellen Verpflichtungen der Ehegatten regelmäßig Gesamtgutsverbindlichkeiten dar.

Zivilrecht · Familie Erb

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