Schutzbedürftigkeit des Dritten
Im Rahmen der Schutzbedürftigkeit darf der Dritte keine eigenen vertraglichen Ansprüche gegen den Schuldner haben. Eventuell bestehende deliktische Ansprüche des Dritten schaden nicht, da diese nicht den gleichen Schutz vermitteln wie vertragliche Ansprüche.
Zivilrecht · Schuldrecht Allgemeiner Teil