Schutzwehr
Rein defensive Abwehr eines Angriffs, z.B. Vorhalten eines Messers. Trutzwehr: Abwehr durch Gegenangriff, z.B. Schlag mit Knüppel. Es gilt: Genügt Schutzwehr zur sofortigen und endgültigen Beendigung des Angriffs, ist Trutzwehr nicht erforderlich. Modifiziertes Verhältnis in den Fällen eingeschränkten Notwehrrechts im Rahmen der Gebotenheit.
Strafrecht · Rechtfertigung