Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Schutzwehr

Rein defensive Abwehr eines Angriffs, z.B. Vorhalten eines Messers. Trutzwehr: Abwehr durch Gegenangriff, z.B. Schlag mit Knüppel. Es gilt: Genügt Schutzwehr zur sofortigen und endgültigen Beendigung des Angriffs, ist Trutzwehr nicht erforderlich. Modifiziertes Verhältnis in den Fällen eingeschränkten Notwehrrechts im Rahmen der Gebotenheit.

Strafrecht · Rechtfertigung

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz