Selbstgefährdungsfälle
Es ist umstritten, inwieweit der Staat das Recht oder sogar die Pflicht hat, den einzelnen vor Selbstschädigung, insbesondere vor Selbsttötung, zu bewahren. Dogmatisch liegt hinter dieser Thematik der Gedanke grundrechtlicher Schutzpflichten, die sich ausnahmsweise auch gegen den sich selbst bedrohenden Grundrechtsträger wenden können, wenn dem bedrohten Rechtsgut nach der sittlich-ethischen Wertvorstellung der Gesellschaft eine überragende Bedeutung zukommt. Aus diesem Grunde vermag zwar eine staatliche Schutzpflicht für das Leben an sich (Art. 2 II 1 GG) es zu rechtfertigen, die Ausübung der
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