Sicherungswirkung
Den Anspruch gefährdende Verfügungen über das betroffene Recht sind dem Vormerkungsberechtigten gegenüber unwirksam, § 883 Abs. 2 BGB
Zivilrecht · Grundstücksrecht ohne Grundpfandrechte
Den Anspruch gefährdende Verfügungen über das betroffene Recht sind dem Vormerkungsberechtigten gegenüber unwirksam, § 883 Abs. 2 BGB
Zivilrecht · Grundstücksrecht ohne Grundpfandrechte