So hier
Die Entdeckung der versteckten Krankheit gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und ist nur zufällige Folge des Schadensereignisses.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht
Die Entdeckung der versteckten Krankheit gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und ist nur zufällige Folge des Schadensereignisses.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht