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Sonderproblem Enteignung

Industrienationen (öffentliches Interesse und volle, d.h. angemessene, wirksame und sofortige Entschädigung) - Entwicklungsländer (keine Entschädigung wegen Ausbeutungstheorie). Heute übliche Lösung: Investitionsschutzabkommen

Völkerrecht · Völkerrecht

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