Sonst aus
Beweggründe, die nicht von einem erfüllten benannten Mordmerkmal erfasst werden; niedrig: Beweggrund steht nach allgemeiner sittlicher Anschauung auf tiefster Stufe und ist daher besonders verwerflich und geradezu verachtenswert. Untersuchung: besonders krasses Missverhältnis zwischen Anlass (Motiv) und Erfolg (Tod) sowie Persönlichkeit und Lebensumstände des Täters. Beispiele: Rassenhass, Rachsucht, Neid. Gesamtwürdigung erforderlich.
Strafrecht · § 211 StGB (Mord)