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Sperrwirkung bei Identität

Sind die Streitgegenstände im alten und neuen Prozess identisch, so ist die neue Klage unzulässig und wird durch Prozessurteil abgewiesen. Nach der herrschenden „ne bis in idem“-Lehre bildet die Rechtskraft eine selbständige negative Sachurteilsvoraussetzung.

Zivilrecht · ZPO

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