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Sperrwirkung bei Identität

Zivilrecht

Sind die Streitgegenstände im alten und neuen Prozess identisch, so ist die neue Klage unzulässig und wird durch Prozessurteil abgewiesen. Nach der herrschenden „ne bis in idem“-Lehre bildet die Rechtskraft eine selbständige negative Sachurteilsvoraussetzung.

ZPO