Sperrwirkung bei Identität
Sind die Streitgegenstände im alten und neuen Prozess identisch, so ist die neue Klage unzulässig und wird durch Prozessurteil abgewiesen. Nach der herrschenden „ne bis in idem“-Lehre bildet die Rechtskraft eine selbständige negative Sachurteilsvoraussetzung.
Zivilrecht · ZPO