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Staatgewalt

Staatsgewalt bezeichnet das souveräne Recht zur Ausübung von Gewalt gegen Menschen und Sachen. Die Gestaltung der Staatsgewalt ist eine rein nationale Angelegenheit. Das Völkerrecht stellt nur auf die Effektivität und nicht auf die Legalität oder Legitimität ab. Dies drückt sich insbesondere in der (umstrittenen) "act of state-doctrine" aus. Die effektive Selbstregierung des auf dem Gebiet lebenden Volkes (in Ausnahmefällen kann Effektivität der Regierung auch unnötig oder nicht hinreichend für Staatsqualität sein); muss sich auf das gesamte Territorium und Staatsvolk erstrecken. Staatsgewalt

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