Stellvertretungsfall
Klage gegenüber dem Vertretenen mit gleichzeitiger Streitverkündung gegenüber dem Vertreter, wenn das Fehlen der Vollmacht des Vertreters angewendet wird.
Zivilrecht · Anwaltsklausur
Klage gegenüber dem Vertretenen mit gleichzeitiger Streitverkündung gegenüber dem Vertreter, wenn das Fehlen der Vollmacht des Vertreters angewendet wird.
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