Steuerrecht
- Öffentliches Recht
Der Grundsatz der Steuergerechtigkeit, wonach insbesondere die Besteuerung primär an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtet sein muss, wird aus Art. 3 I GG abgeleitet.
Der Grundsatz der Steuergerechtigkeit, wonach insbesondere die Besteuerung primär an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtet sein muss, wird aus Art. 3 I GG abgeleitet.