Steuerrecht
Der Grundsatz der Steuergerechtigkeit, wonach insbesondere die Besteuerung primär an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtet sein muss, wird aus Art. 3 I GG abgeleitet.
Öffentliches Recht · Grundrechte
Der Grundsatz der Steuergerechtigkeit, wonach insbesondere die Besteuerung primär an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtet sein muss, wird aus Art. 3 I GG abgeleitet.
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