Störer (Handlungs- oder Zustandsstörer)
Störer ist derjenige, auf dessen Willensbetätigung die Beeinträchtigung unmittelbar oder adäquat mittelbar zurückzuführen ist. Handlungsstörer ist derjenige der durch eine Handlung stört, d.h. durch ein Tun oder Unterlassen. Zustandsstörer ist wer durch den Besitz einer störenden Anlage stört.
Zivilrecht · Eigentumsschutz