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Str. ob zulässig

Teilklage verbunden mit dem Hilfsantrag auf Zahlung der Restforderung für den Fall des Erfolgs mit der Teilklage. Wohl (+), da dem Kläger ein Rechtsschutzbedürfnis nicht abzusprechen ist und die ZPO keine Einschränkungen vorsieht.

Zivilrecht · Haupt- und Hilfsantrag

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