Streitgegenstand
Art. 288 SRÜ, i.V.m. der unterbreiteten Streitigkeit. Unterschiedliche Sichtweise über Auslegung und Anwendung des Übereinkommens, die anders nicht beizulegen ist, Art. 288 I SRÜ.
Völkerrecht · Völkerrecht
Art. 288 SRÜ, i.V.m. der unterbreiteten Streitigkeit. Unterschiedliche Sichtweise über Auslegung und Anwendung des Übereinkommens, die anders nicht beizulegen ist, Art. 288 I SRÜ.
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