Subjektiv
Erforderlich, dass Besitzer beim Besitzerwerb das fehlender eigene Recht zum Besitz kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Zivilrecht · Besitz
Erforderlich, dass Besitzer beim Besitzerwerb das fehlender eigene Recht zum Besitz kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Zivilrecht · Besitz