T.d.L
Vertretungsmacht bleibt zwar voll bestehen, aber Geschäftsherr erhält Gegenanspruch aus § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB auf Beseitigung des Geschäfts gegen den Geschäftspartner.
Zivilrecht · BGB AT
Entstehung von mittelbarem Nebenbesitz zwischen Sicherungsnehmer und Eigentümer. Kritik: Sicherungsnehmer ist anders als der Vorbehaltsverkäufer nicht Eigenbesitzer, weil er als Anwartschaftsrechtsinhaber in Anerkennung des Eigentums eines anderen besitzt.
Zivilrecht · Eigentumsvorbehalt und Anwartschaftsrecht