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T.d.L

Vertretungsmacht bleibt zwar voll bestehen, aber Geschäftsherr erhält Gegenanspruch aus § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB auf Beseitigung des Geschäfts gegen den Geschäftspartner.

Zivilrecht · BGB AT

Entstehung von mittelbarem Nebenbesitz zwischen Sicherungsnehmer und Eigentümer. Kritik: Sicherungsnehmer ist anders als der Vorbehaltsverkäufer nicht Eigenbesitzer, weil er als Anwartschaftsrechtsinhaber in Anerkennung des Eigentums eines anderen besitzt.

Zivilrecht · Eigentumsvorbehalt und Anwartschaftsrecht

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