Täter
Amtsträger..., dem die Sache anvertraut oder zugänglich geworden ist; nicht, wenn Zugang nur unter Bruch der Dienstpflichten möglich; Vertrauensverhältnis bzw. Nähebeziehung ist besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB.
Strafrecht · § 133 StGB (Verwahrungsbruch)