TdL
Nein. Argument: Ungegenständliche Vorteile werden bereits mit ihrem Erwerb dem Vermögen vollständig einverleibt, so dass ein späterer Wegfall der Bereicherung schon begrifflich ausscheidet.
Zivilrecht · Bereicherungsrecht
Nein. Argument: Ungegenständliche Vorteile werden bereits mit ihrem Erwerb dem Vermögen vollständig einverleibt, so dass ein späterer Wegfall der Bereicherung schon begrifflich ausscheidet.
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