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Teilgenehmigung

Das von der Behörde Gewährte bleibt hinter dem Beantragten zurück, in anderen Worten: Der Antragsteller erhält ein Minus, das aber vom Antrag mit umfasst ist. Beispiel: Es wird eine Baugenehmigung für ein zehnstöckiges Haus beantragt, es wird aber nur ein dreistöckiges Haus gewährt. Auch die Teilgenehmigung ist keine Nebenbestimmung, sondern eine einheitliche Regelung.

Öffentliches Recht · VerwaltungsR AT cont

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