Teilgenehmigung
Das von der Behörde Gewährte bleibt hinter dem Beantragten zurück, in anderen Worten: Der Antragsteller erhält ein Minus, das aber vom Antrag mit umfasst ist. Beispiel: Es wird eine Baugenehmigung für ein zehnstöckiges Haus beantragt, es wird aber nur ein dreistöckiges Haus gewährt. Auch die Teilgenehmigung ist keine Nebenbestimmung, sondern eine einheitliche Regelung.
Öffentliches Recht · VerwaltungsR AT cont