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Teleologische Reduktion

Zivilrecht

Einschränkung des Anwendungsbereichs einer Norm (Gegenteil: Analogie). Im Gegensatz zur restriktiven (Wortlaut-) Auslegung steht die teleologische Reduktion im offenen Widerspruch zum Wortlaut. Da der Wortlaut grds. bindet, ist eine Reduktion nur möglich, wenn Sinn und Zweck der Vorschrift dies nach Auslegung zwingend gebieten.

Definitionen