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Theorie vom notwendigen Konsens

Geltungsgrund des VGR aufgrund einer willensbestimmten Konstruktion (Konsens- oder Vertragslehre), daraus ergibt sich das VGR bei Neustaaten nur dann gilt, wenn diese der Geltung des VGR konkludent oder ausdrücklich zustimmen.

Völkerrecht · Völkerrecht

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