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Typischer Vertrag mit andersartiger Nebenleistung

Die Hauptleistungspflichten entsprechen dem typischen Vertrag, eine Partei schuldet aber zusätzlich eine andersartige Nebenleistungspflicht, z.B. Miete eines Zimmers mit Bedienung.

Zivilrecht · Schuldrecht Allgemeiner Teil

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