Typischer Vertrag mit andersartiger Nebenleistung
- Zivilrecht
Die Hauptleistungspflichten entsprechen dem typischen Vertrag, eine Partei schuldet aber zusätzlich eine andersartige Nebenleistungspflicht, z.B. Miete eines Zimmers mit Bedienung.
Die Hauptleistungspflichten entsprechen dem typischen Vertrag, eine Partei schuldet aber zusätzlich eine andersartige Nebenleistungspflicht, z.B. Miete eines Zimmers mit Bedienung.