U.U. Milderung gemäß § 28 Abs. 1
- Strafrecht
Besonderes persönliches (täterbezogenes) Merkmal begründet die Strafbarkeit des Täters und fehlt beim Anstifter.
Besonderes persönliches (täterbezogenes) Merkmal begründet die Strafbarkeit des Täters und fehlt beim Anstifter.