Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Übergabe

Disposition über Besitz der Sache; legitimiert Eigentumserwerb desjenigen, dem die Sache übergeben wird. Voraussetzungen:

Zivilrecht · Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz