Übermaßverbot
Nach dem Übermaßverbot, einem rechtsstaatlichen Standard, muss jede staatliche Handlung so ausgeübt werden, dass individuelle Rechte soweit wie möglich geschützt bleiben. Eingriffe in Rechtspositionen des einzelnen sind nur zulässig, soweit es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist. Bei Verstoß gegen das Übermaßverbot ist die staatliche Handlung verfassungswidrig. Das Übermaßverbot wird auch als Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinn bezeichnet. Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird durch drei Elemente konkretisiert:
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