Überprüfung von sekundärem Gemeinschaftsrecht durch das BVerfG
Ursprünglich war keine Überprüfung durch das BVerfG anerkannt wegen des faktischen Vorrangs des EuGH. Später wurde die Beziehung zwischen dem BVerfG und dem EuGH bezüglich der Überprüfung von sekundärem Gemeinschaftsrecht durch eine wechselhafte Rechtsprechung des BVerfG geprägt:
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