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Rechtswidrigkeit der Versicherungsleistung; Versicherungsleistung muss deckungsgleich aus dem objektiv versicherten Risiko erstrebt werden (also nicht Leistungen für Folgeschäden)

Strafrecht · § 265 StGB (Versicherungsmissbrauch)

Wirksamkeit des Erwerbs, firmenrechtliche Zulässigkeit, Einwilligung des früheren Inhabers.

Zivilrecht · Handelsrecht

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