Unstreitig
- Zivilrecht
Auflassungsvormerkung schützt vor vormerkungswidrigen Zwischenverfügungen des Veräußerers („Schutz vor Erwerbshindernissen“). Umstritten: Schutz der gutgläubig erworbenen Vormerkung vor sonstigen Erwerbshindernissen, z.B. Geschäftsunfähigkeit des Veräußerers