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Unstreitig

Auflassungsvormerkung schützt vor vormerkungswidrigen Zwischenverfügungen des Veräußerers („Schutz vor Erwerbshindernissen“). Umstritten: Schutz der gutgläubig erworbenen Vormerkung vor sonstigen Erwerbshindernissen, z.B. Geschäftsunfähigkeit des Veräußerers

Zivilrecht · Grundstücksrecht ohne Grundpfandrechte

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