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Unterscheidung zwischen Berufsausübung und Berufswahl

Berufsausübungsregelungen betreffen das „Wie“ der Berufsausübung, Berufswahlregelungen das „Ob“. In schwierigen Fällen entscheidet das BVerfG nach der sog. Berufsbildlehre: Handelt es sich um beschränkten Zugang zu einer Tätigkeit, die einem in sich geschlossenen, gefestigten Berufsbild entspricht, so geht es um das „Ob“ von deren Ausübung; es liegt eine Berufswahlregelung vor. Handelt es sich dagegen um beschränkten Zugang zu einer Tätigkeit, die lediglich als Teil eines hierüber hinausgehenden, andere Tätigkeiten umfassenden Berufsbildes zu werten ist, so geht es nur um das „Wie“ der Ausübun

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