Unterschied
Dienstausübung bezeichnet die dienstliche Tätigkeit im Allgemeinen, ohne dass es auf eine konkrete Diensthandlung ankommt: Förderung der Klimapflege; "Anfüttern" von Beamten; muss keine Verletzung einer Dienstpflicht darstellen.
Strafrecht · § 332 StGB (Bestechlichkeit)
Belohnte „Dienstausübung“ (nicht erforderlich: konkrete Diensthandlung!) muss als solche nicht (nachweislich) pflichtwidrig sein.
Strafrecht · § 332 StGB (Bestechlichkeit)