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Unterschied zwischen unmittelbarer und mittelbarer Bundesverwaltung

Bei der unmittelbaren Bundesverwaltung vollzieht der Bund die Gesetze durch eigene Bundesbehörden, während er sich bei der mittelbaren Bundesverwaltung nicht eigener Behörden, sondern bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen bedient. ACHTUNG: Die Anstalten, usw. sind bundesunmittelbar, weil sie dem Bund unterstehen, sind aber gleichwohl Teil der mittelbaren Bundesverwaltung, weil der Bund sich rechtlich selbständiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts bedient und keine bundeseigenen Behörden mit der Verwaltung betraut sind.

Öffentliches Recht · StaatsorganisationsR

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