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Untervollmacht

Vollmacht, die vom Hauptvertreter erteilt wird, die sich also nur mittelbar von einer anderen Vollmacht ableitet. Eine Untervollmacht im Namen des Geschäftsherrn ist möglich. Der Hauptvertreter kann dem Untervertreter im Namen des Geschäftsherrn Untervollmacht erteilen

Zivilrecht · Definitionen

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