Verbindung
Realakt. Unerheblich ist, wer verbindet, ob der beteiligte Eigentümer, ein Dritter oder Naturkräfte. Einheitliche Sache: Bisherige Einzelteile verlieren dergestalt ihre körperliche Selbständigkeit, dass sie nur noch als Teil einer einheitlichen Sache erscheinen. Es genügt auch eine leicht lösbare Verbindung, wenn die bestimmungsgemäße Benutzung der Sache erst durch die Verbindung ermöglicht wird. Beispiel: Stromkabel zum Radio. Anders aber, wenn die häufige Auswechslung bestimmungsgemäß vorgesehen ist. Beispiel: Mehrere Bohrer an einer Bohrmaschine.
Zivilrecht · Eigentumserwerb an beweglichen Sachen