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Verfahrensrügen

Für sie bestehen strenge Formvorschriften, § 344 II 2 StPO. Da das Gericht nicht von sich aus die Ordnungsmäßigkeit des gesamten Verfahrens prüfen kann, muss der Beschwerdeführer die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen angeben.

Strafrecht · StPO

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