Verfahrensrügen
Für sie bestehen strenge Formvorschriften, § 344 II 2 StPO. Da das Gericht nicht von sich aus die Ordnungsmäßigkeit des gesamten Verfahrens prüfen kann, muss der Beschwerdeführer die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen angeben.
Strafrecht · StPO