Verfügungsgeschäft
- Zivilrecht
Rechtsgeschäft, das unmittelbar darauf gerichtet ist, eine bestehende Rechtslage zu ändern, durch Aufhebung, Übertragung, Belastung oder inhaltliche Änderung eines Rechts.
Rechtsgeschäft, das unmittelbar darauf gerichtet ist, eine bestehende Rechtslage zu ändern, durch Aufhebung, Übertragung, Belastung oder inhaltliche Änderung eines Rechts.