Verfügungsgeschäft
Rechtsgeschäft, das unmittelbar darauf gerichtet ist, eine bestehende Rechtslage zu ändern, durch Aufhebung, Übertragung, Belastung oder inhaltliche Änderung eines Rechts.
Zivilrecht · Definitionen
Rechtsgeschäft, das unmittelbar darauf gerichtet ist, eine bestehende Rechtslage zu ändern, durch Aufhebung, Übertragung, Belastung oder inhaltliche Änderung eines Rechts.
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