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Verhältnis des BVerfG zum EuGH

Das EuGH hat ein Rechtsprechungsmonopol für das Gemeinschaftsrecht. Das BVerfG darf daher nicht über primäre Gemeinschaftsrecht entscheiden, in diesen Fällen besteht keine Zuständigkeit des BVerfG.

Öffentliches Recht · StaatsorganisationsR

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