Vermögenssorge, §§ 1638-1649 BGB
Alle rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, das Kindesvermögen zu erhalten, zu verwerten und zu vermehren.
Zivilrecht · Familie Erb
Alle rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, das Kindesvermögen zu erhalten, zu verwerten und zu vermehren.
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