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Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz

VA ist rechtswidrig. Ausnahme: Ist die erlassende Behörde im Rahmen eines schriftlich oder elektronisch erteilten VAs nicht erkennbar (Teil der Bestimmtheit!), dann ist der VA nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG nichtig.

Öffentliches Recht · VerwaltungsR AT cont

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