Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz
VA ist rechtswidrig. Ausnahme: Ist die erlassende Behörde im Rahmen eines schriftlich oder elektronisch erteilten VAs nicht erkennbar (Teil der Bestimmtheit!), dann ist der VA nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG nichtig.
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