Vertaner Urlaub
Der vertane Urlaub ist grundsätzlich ersatzfähig. Argument: Nach dem Kommerzialisierungsgedanken hat der Urlaub Vermögenswert: Er dient der Erhaltung der Arbeitskraft und wird durch die Arbeit verdient. WENN DER URLAUB DURCH DIE ARBEIT VERDIENT WIRD, DANN KANN ES BEI LÄNGEREM KRANKHEITSAUSFALL AUCH KEINEN URLAUB MEHR GEBEN... DAS SOLL ABER GERADE NICHT SO SEIN! Ausnahmen:
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht