Vertretungsmacht für Verwaltungsmaßnahmen bei einer Erbengemeinschaft
- Zivilrecht
Nach h.M. enthält die Verwaltungsbefugnis des § 2038 BGB zugleich auch eine Vertretungsmacht. Allerdings muss unterschieden werden:
Nach h.M. enthält die Verwaltungsbefugnis des § 2038 BGB zugleich auch eine Vertretungsmacht. Allerdings muss unterschieden werden: