Verwendung
Aufwendung, die eine Sache wiederherstellt, erhält oder verbessert, ohne sie selbst grundlegend zu verändern. Unterscheide: notwendige, nützliche und Luxusverwendungen.
Zivilrecht · Definitionen
Aufwendung, die eine Sache wiederherstellt, erhält oder verbessert, ohne sie selbst grundlegend zu verändern. Unterscheide: notwendige, nützliche und Luxusverwendungen.
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