Verwendung
- Zivilrecht
Aufwendung, die eine Sache wiederherstellt, erhält oder verbessert, ohne sie selbst grundlegend zu verändern. Unterscheide: notwendige, nützliche und Luxusverwendungen.
Aufwendung, die eine Sache wiederherstellt, erhält oder verbessert, ohne sie selbst grundlegend zu verändern. Unterscheide: notwendige, nützliche und Luxusverwendungen.