Vgl. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Hehlerei als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat.
Strafrecht · §§ 259 ff. StGB (Hehlerei)
Hehlerei als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat.
Strafrecht · §§ 259 ff. StGB (Hehlerei)