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Voluntaristische Konzeption

Völkerrechtsubjekte einigen sich auf die grundlegenden Normen, da es keine höhere Werteordnung gibt, der die Staaten unterworfen sind; Begründung von ius cogens Normen aus dem Konsens der Staaten. Folge: Eine ius cogens Norm kann auch vertraglich verändert werden. Aber: Da alle Staaten an der Konsensbildung der ius cogens Norm teilgenommen haben, kann eine vertragliche Änderung der ius cogens Norm nur durch alle Völkerrechtssubjekte stattfinden.

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