Von § 113 BGB gedeckt. Argument
Wesentliche Rechte aus dem Arbeitsvertrag, wie beispielsweise die Lohngestaltung, lassen sich nur über den Gewerkschaftsbeitritt wirkungsvoll umsetzen.
Zivilrecht · BGB AT
Wesentliche Rechte aus dem Arbeitsvertrag, wie beispielsweise die Lohngestaltung, lassen sich nur über den Gewerkschaftsbeitritt wirkungsvoll umsetzen.
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