Voraussetzungen
Richterliche Anordnung der Beschlagnahme lag nicht vor und Betroffener hat gegen Beschlagnahme Widerspruch erhoben oder Betroffener hat Antrag auf richterliche Bestätigung gestellt, § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO.
Referendariat · Prozessuales Gutachten