Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Vormundschaft

§§ 1773 ff. BGB; Ersatz für nicht vorhandene elterliche Personen- und Vermögenssorge. Tätigkeit des Vormundes ist somit verwaltende Fürsorgetätigkeit, deren leitender Gesichtspunkt das Interesse des Mündels ist.

Zivilrecht · Definitionen

Die Vormundschaft nach den §§ 1773 ff. BGB stellt einen Ersatz für nicht vorhandene elterliche Personen- und Vermögenssorge dar. Die Tätigkeit des Vormundes ist somit verwaltende Fürsorgetätigkeit, deren leitender Gesichtspunkt das Interesse des Mündels ist.

Zivilrecht · Familie Erb

2 Definitionen aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz