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Vorrang des Personalbeweises vor dem Urkundenbeweis. Nicht

Weiterreichender Grundsatz, dass allgemein bei der Beweisaufnahme das sachnächste Beweismittel benutzt werden muss. Daher zulässig: Vernehmung des Zeugen vom Hörensagen auch über Beweisanzeichen, insbesondere V-Personen, bekunden ihre eigenen Wahrnehmungen. Frage der Aufklärungspflicht, ob der Tatrichter eine mittelbare Beweisführung für ausreichend halten darf.

Strafrecht · StPO

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