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Vorratsschuld

Leistungsgegenstand ist wie bei der Gattungsschuld lediglich nach allgemeinen Merkmalen bestimmt, der Schuldner verpflichtet sich jedoch nur zu einer Leistung aus einem bestimmten Vorrat, z.B. aus seinem Lager. Beispiele: Verpflichtung zur Lieferung „solange der Vorrat reicht“ oder Kauf von Wein eines bestimmten Jahrgangs.

Zivilrecht · Definitionen

Leistungsgegenstand nur aus bestimmtem Vorrat zu erbringen

Zivilrecht · Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen

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