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Vorratsschuld

Zivilrecht

Leistungsgegenstand ist wie bei der Gattungsschuld lediglich nach allgemeinen Merkmalen bestimmt, der Schuldner verpflichtet sich jedoch nur zu einer Leistung aus einem bestimmten Vorrat, z.B. aus seinem Lager. Beispiele: Verpflichtung zur Lieferung „solange der Vorrat reicht“ oder Kauf von Wein eines bestimmten Jahrgangs.

Definitionen

Zivilrecht

Leistungsgegenstand nur aus bestimmtem Vorrat zu erbringen

Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen