Vorratsschuld
Leistungsgegenstand ist wie bei der Gattungsschuld lediglich nach allgemeinen Merkmalen bestimmt, der Schuldner verpflichtet sich jedoch nur zu einer Leistung aus einem bestimmten Vorrat, z.B. aus seinem Lager. Beispiele: Verpflichtung zur Lieferung „solange der Vorrat reicht“ oder Kauf von Wein eines bestimmten Jahrgangs.
Zivilrecht · Definitionen
Leistungsgegenstand nur aus bestimmtem Vorrat zu erbringen
Zivilrecht · Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen