Wegen der außergerichtlichen Kosten der Streitgenossen
Einzelbetrachtung zwischen Kläger und dem einzelnen Beklagten (NICHT zwischen den Beklagten!). Verteilung dann nach §§ 91, 92 ZPO.
Zivilrecht · Urteilsformel
Einzelbetrachtung zwischen Kläger und dem einzelnen Beklagten (NICHT zwischen den Beklagten!). Verteilung dann nach §§ 91, 92 ZPO.
Zivilrecht · Urteilsformel